Gerichtlicher Process in welchem die gemainen Weltlichen vnd Gaistlichen recht auff alle vnd yede Articul nit allain schlecht allegirt sonder auch als vil notwendig, ordentlich in ainer yeden materi mit besonder rainem verstentlichen vn[d] angeneme Teütsch tranßferiert vn[d] verdolmetschet seind Jtem des Hailige[n] Reichs vil newe breuchliche ordnung auch etlicher Land vnd Stett besonder Statut ...Jngoldstat 1544 [VD16 P 1476] Persistente Identifier (Werk): urn:nbn:de:bvb:12-bsb00019883-2 Persistente Identifier (Seite): http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0001/bsb00019883/image_1Doppelseiten-Ansicht aktivierenlinks <-> rechts korrigieren
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